Entsorgung Altgeräte und Batterien
Recycling für eine saubere Zukunft
Elektrogeräte, Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!
Altbatterien und Akkus enthalten Schadstoffe oder Schwermetalle, welche Umwelt und die Gesundheit schädigen. Anderseits bestehen diese ausgedienten Stromspeicher gleichfalls aus wertvollen Rohstoffen, wie beispielsweise Zink, Eisen und Nickel, die wiederverwertet werden können.
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zeigt Ihnen, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen, damit sie einer umweltgerechten Behandlung, Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden können.
Sind unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich die Zeichen Pb, Cd oder Hg angebracht, bedeutet das, dass die Batterie entweder Blei, Cadmium oder Quecksilber enthält, Schwermetalle die bei falscher Handhabung, nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gesundheit schweren Schaden zufügen können.
Werfen Sie Ihre Altbatterien also nicht in die Abfalltonne, sondern geben Sie diese ab, entweder bei einer kommunalen Sammelstelle oder beim stationären Handel.
Aus Sicherheitsgründen sollten bei Lithiumbatterien die Batteriepole zudem vor der Abgabe mit Klebestreifen isoliert werden!
Altgeräteentsorgung & Verschrottung
Das Symbol der "durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern" auf Elektro- und Elektronikgeräten weist Sie darauf hin, dass Sie diese Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgen dürfen. Die getrennte Sammlung alter Geräte ist für die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen, die Rückgewinnung von Wertstoffen und die Möglichkeit einer ressourcenschonenden Wiederverwendung notwendig und wichtig.
Neuerdings gelten im Sinne des Gesetzes auch die sogenannten passiven Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgeräte. Zu den passiven Endgeräten zählen solche, die Strom lediglich durchleiten wie konfektionierte Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter.
Deshalb sind Sie als Verbraucher dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, abzugeben.
Für kleine Fachbetriebe enthält das Gesetz eine Ausnahmeregelung. Gesetzliche Rücknahmepflichten bestehen nur dann, wenn der stationäre Handel über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter verfügen.
Wichtiger Tipp!!! Vor der Abgabe der Geräte immer darauf achten, ihre eventuell gespeicherten personenbezogenen Daten und Passwörter auf den Altgeräten zu löschen!
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